Pyrotechnische Zusatzprüfung für

Signalmunition und Signalwaffen

Nahezu alle seegängigen Boote sind mit pyrotechnischen Seenotsignalmitteln ( Signalraketen, Handfackeln, Rauchsignalen) ausgerüstet. Während Handfackeln und Rauchsignale ohne besondere Einschränkungen erworben und benutzt werden dürfen, ist bereits die Verfügungsgewalt über Signalraketen nur gestattet, wenn ein Sachkundenachweis nach dem Sprengstoffgesetz vorgelegt werden kann. Der Sachkundenachweis wird im Yachtsport als Pyroschein bezeichnet. Der Sachkundenachweis wird auf einer Karte bescheinigt werden.
Die Prüfung umfasst den Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts.

Zulassungsvoraussetzungen:

- Vollendung des 16. Lebensjahres
- Besitz eines amtlichen
  Sportbootführerscheins
- oder Der Besitz eines sonstigen
  Befähigungsnachweises zum Führen von
  Wassersportfahrzeugen.

Im theoretischen Teil ist ein Fragebogen mit 15 Fragen aus dem 60 Fragen umfassenden Fragen- und Antwortenkatalog zu beantworten.

Im praktischen Teil ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln im tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen.

- Fallschirm-Signalrakete (rot)
- Rauchfackel (orange)
- Handfackel (rot)
- Rauchsignal (orange/Dose)
- Signalgeber mit Magazin/Trommel
- Umgang mit nicht gezündeten
    Signalmitteln/ Versagern